Quellensteuer, erklärt für EU-Arbeitgeber
Die Quellensteuer wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und dem Kanton überwiesen. Sie betrifft Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung C. Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber, nicht bei der angestellten Person.
Die meisten europäischen Arbeitgeber begegnen der Quellensteuer auf der ersten Schweizer Lohnabrechnung und halten sie für einen Abzug unter vielen. Sie ist etwas anderes: eine Pflicht des Arbeitgebers, und ein Fehler darin ist von ihm zu korrigieren.
Wer ihr unterliegt
Der Quellensteuer unterliegen in der Schweiz wohnhafte Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung C sowie ein Teil der im Ausland wohnhaften Personen, die in der Schweiz arbeiten. Für ein Unternehmen, das erstmals in der Schweiz anstellt, heisst das in der Praxis: fast alle.
Entscheidend ist die Bewilligung, nicht die Staatsangehörigkeit und nicht die Lohnhöhe.
| Bewilligung | Besteuerung |
|---|---|
| L, Kurzaufenthalt | Abzug an der Quelle |
| B, Aufenthalt | Abzug an der Quelle |
| C, Niederlassung | Ordentliche Veranlagung, Steuererklärung |
Welche Bewilligung eine Anstellung mit sich bringt, ist eine eigene Frage, und sie gehört vor den Vertrag und nicht danach. Die Übersicht zu den Bewilligungen beschreibt die drei Typen und wer welche erhält.
Wer abrechnet
Der Arbeitgeber. Er berechnet den Abzug monatlich, zieht ihn vom Bruttolohn ab und überweist ihn der Steuerbehörde des Wohnkantons.
Der letzte Punkt überrascht regelmässig. Massgebend ist der Wohnkanton der angestellten Person, nicht der Sitzkanton des Unternehmens. Zwei Angestellte mit identischem Lohn, die auf verschiedenen Seiten einer Kantonsgrenze wohnen, werden unterschiedlich abgerechnet.
Die kantonalen Tarife ändern jährlich. Wer Schweizer Löhne abrechnet, braucht dafür einen Prozess und keine einmal kopierte Tabelle.
Wovon der Tarifcode abhängt
Der Abzug wird einem kantonalen Tarif entnommen, ausgewählt über einen Tarifcode. Der Code bildet die Verhältnisse der angestellten Person ab:
- Zivilstand, und ob der Ehepartner ebenfalls erwerbstätig ist
- die Anzahl der Kinder, für die ein Abzug beansprucht werden kann
- die Zugehörigkeit zu einer anerkannten Landeskirche, in Kantonen mit Kirchensteuer
Diese Angaben braucht der Arbeitgeber für eine korrekte Abrechnung. Er muss sie bei der Anstellung erheben und aktuell halten. Eine Geburt oder eine Heirat ändert den Code, und die angestellte Person denkt nicht zwingend daran, das zu melden.
Was sich mit der Bewilligung C ändert
Mit der Niederlassungsbewilligung C endet der Quellensteuerabzug. Ab der folgenden Steuerperiode wird ordentlich veranlagt, die angestellte Person reicht eine Steuererklärung ein, und die Pflicht des Arbeitgebers entfällt.
Der Übergang ist ein Ereignis in der Lohnabrechnung. Schon deshalb lohnt es sich, Ablauf und Verlängerung der Bewilligungen zu verfolgen, ebenso wie die Kündigungsfristen, die ebenfalls an Daten hängen, die der Arbeitgeber kennen muss.
Was das bei einem Employer of Record bedeutet
Die Pflicht folgt dem rechtlichen Arbeitgeber. Ist Anstell Employer of Record, meldet Anstell die Anstellung bei der kantonalen Behörde an, berechnet den Abzug nach dem veröffentlichten Tarif, überweist ihn monatlich und reicht ein, was der Kanton verlangt. Das beauftragende Unternehmen führt die Arbeit und steht ausserhalb dieser Kette.
Häufige Fragen
Gilt die Quellensteuer auch bei einer Bewilligung C?
Nein. Wer eine Niederlassungsbewilligung C hat, wird ordentlich veranlagt und reicht eine Steuererklärung ein. Der Arbeitgeber zieht nichts ab.
Wer haftet, wenn zu wenig abgezogen wurde?
Der Arbeitgeber. Die Abrechnungspflicht liegt bei ihm, weshalb ein Employer of Record sie als Teil der Lohnabrechnung übernimmt.